Unklarheit bei Rabatten nach §130b SGB V, Vorsicht ist geboten ab dem 15.07.2012
Berlin, 15. Juli 2012
Ab 15.07.2012 tritt erstmals der Fall ein, dass ein Herstellerrabatt nach § 130b SGB V gewährt wird. Dieser soll über alle Handelsstufen bis zur GKV bzw. zum Privatpatienten durchgereicht werden. Nachdem es jedoch seitens der Vertragspartner und der zuständigen Verbände sträflich versäumt wurde, rechtzeitig die Abwicklungsfragen zu klären, werden die Apotheker und Apothekerinnen nun aller Voraussicht nach mit der Situation konfrontiert, dass ihre EDV nichts von den Rabatten weiß und sie manuell nachrechnen müssen, um empfindliche Geldverluste zu vermeiden.