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Vorsicht bei der Abgabe von Großpackungen ab dem 01.11.2012 – die Software kann nicht helfen!

Retaxierung droht bei Jumbopackungen

Berlin, 31. Oktober 2012

Nach mittlerweile vom BMG bestätigter Auffassung des GKV-Spitzenverbands endet am 01.11. eine Übergangsfrist, innerhalb derer die nach der Neuregelung der Packungsgrößen „zu groß“ gewordenen, so genannten „Jumbopackungen“, noch zu Lasten der Kassen abgegeben werden dürfen. Weil dies nun erst sehr kurzfristig angekündigt wurde und vor allem aber weil keine geeigneten Daten an die Softwarehäuser geliefert werden, kann die Apothekensoftware bei der Entscheidung der Abgabefähigkeit von Großpackungen nicht mehr alleine helfen.

Wie in den vergangenen Tagen bereits in den Medien berichtet wurde, läuft mit dem 01.11.2012 die laut Auffassung des GKV-Spitzenverbands auf 18 Monate befristete Übergangsregelung ab, innerhalb derer die Abgabe bereits am Markt befindlicher Großpackungen noch zulässig war. „Notwendig geworden war diese nach der Neuregelung der Packungsgrößen im Rahmenvertrag zwischen DAV und GKV-Spitzenverband im vergangenen Jahr“, wie Dr. Mathias Schindl der Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) heute mitteilte. Schindl betonte: „Übergangsfristen haben gemeinhin den Sinn, dass nach deren Ablauf entweder das Problem nicht mehr besteht oder man innerhalb der dadurch gewonnenen Zeit eine praktikable Lösung für den Umgang mit dem Problem schaffen konnte. Beides ist nun in diesem Fall nicht erreicht worden!“ Dies führe dazu, so der ADAS-Vorsitzende, dass ab November bei der Abgabe von Großpackungen ein erhöhtes Risiko der Nichterstattung bestehe, worauf man seitens der Softwarehäuser die Apotheken hinweisen müsse. Man empfehle den Apothekenleitern dringend, sich eingehend mit der Frage der Erstattungsfähigkeit von Großpackungen zu befassen und sich mit allen diesbezüglichen Detailfragen an den jeweils zuständigen LAV zu wenden.

Es existieren demnach in nicht genau benennbarer Zahl auch weiterhin Großpackungen im Markt, deren Inhalt oberhalb der größtmöglichen erstattungsfähigen Menge liegt. Wie nun der ABDATA Pharma-Datenservice den Apothekensoftwarehäusern erst vorgestern, also am 29.10.2012 per Email-Rundschreiben mitteilte, habe sich der GKV-Spitzenverband „entgegen der Rechtsauffassung des DAV“ dazu entschieden, „die Übergangsfristen der Packungsgrößenverordnung so auszulegen, dass ab dem 1. November 2012 Packungen nicht mehr zulasten der GKV abgegeben werden dürfen, wenn die Packung größer als die höchste vorhandene Messzahl (neue N3) ist.“ Die ABDATA fügt weiter an, dass das Bundesministerium für Gesundheit in einem Schreiben an den GKV-Spitzenverband vom 23. Oktober 2012 dessen Auffassung bestätigt habe und bittet die Softwarehäuser „um Beachtung“. Einige Apothekerverbände haben parallel ähnlich lautende Informationen an ihre Mitglieder verschickt.

Wie ADAS-Vorsitzender Dr. Mathias Schindl berichtet, entsteht die Gefahr für die Apotheken aber vor allem dadurch, dass die Apothekensoftware bis auf absehbare Zeit keine Hilfe leisten könne. Nicht nur dass – wie mittlerweile schon „aus guter Gewohnheit“ – zwischen Mitteilung und Wirksamkeit keinerlei Zeit für eine entsprechende Software-Umsetzung bliebe (2 Tage!), sondern vor allem deshalb, weil die von ABDATA mit dem Artikelstamm an die Softwarehäuser bereitgestellten Daten eine eindeutige Klärung der Abgabefähigkeit gar nicht ermöglichten. Selbst mit genug Zeitvorlauf wäre es also derzeit laut ADAS aufgrund der hohen Komplexität und der fehlenden Daten nicht möglich, eine softwarebasierte Lösung zu schaffen.

„Ein weiteres Mal werden also“, laut Schindl, „die Apotheker unverschuldet mit einem finanziellen Risiko alleine gelassen, weil von den zuständigen Stellen nicht rechtzeitig für eine Klärung Sorge getragen wurde.“ Die Softwarehäuser sähen es als ihre Pflicht an, die Apotheken vor Schaden zu bewahren, nicht zuletzt weil die Apothekenmitarbeiter sich gewöhnlich stark auf die Aussagen der EDV verlassen. Umso wichtiger ist dem ADAS deshalb der Hinweis auf die Unmöglichkeit der Hilfe zu diesem Zeitpunkt. An die Adresse der zuständigen Verbände gerichtet, betont der ADAS erneut die Bereitschaft der Softwareanbieter, bei künftigen Problemfällen dieser Art frühzeitig in einen Dialog zu treten, um konstruktive Lösungen im Interesse der Apotheken schaffen zu können.