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Apotheken können ihre E-Rezepte sicher bei Ihren Rezeptabrechnungszentren abrechnen.

Berlin, 5.11.2021

Das E-Rezept soll ab dem 1. Januar 2022 flächendeckend und verpflichtend in Deutschland eingeführt werden. Alle beteiligten Firmen arbeiten auf Hochtouren und sorgen dafür, dass die Apotheken in Deutschland ab dem 1. Januar 2022 sicher und zuverlässig E-Rezepte für die Patienten empfangen und bearbeiten sowie schließlich auch über ihre Rezeptabrechnungszentren gegenüber den Krankenkassen abrechnen können.

Seit Juli diesen Jahres wird in der Fokusregion Berlin und Brandenburg unter Führung der gematik der Livebetrieb des E-Rezepts von der Ausstellung beim Arzt bis hin zur Abrechnung erprobt. Dabei wurde die grundsätzliche Funktionsfähigkeit des E-Rezepts unter Beweis gestellt und es konnten während dieses Probebetriebs auch umfangreiche Korrekturen und Verbesserungen vorgenommen werden. Die Mehrzahl der Apothekensoftwarehäuser und Rezeptabrechnungszentren beteiligen sich bereits aktiv und erfolgreich an der E-Rezepterprobung der Fokusregion. Alle Softwarehäuser bereiten sich auf das E-Rezept vor und tauschen sich dazu auch intensiv in Zusammenarbeit mit dem ADAS und der gematik aus.

Zur Vorbereitung auf diese Testphase veranstaltet die gematik sogenannte „Konnektathons“ – das sind moderierte Veranstaltungen, um den beteiligten Primärsystemen auf Arzt- und Apothekenseite zu helfen, den gesamten E-Rezept-Ablauf Ende-zu-Ende zu testen. Der Fokus liegt dabei auf dem Ablauf zwischen Arzt, E-Rezept Fachdienst und App der gematik sowie der Apotheke. Die Rezeptabrechnung ist optional dabei, steht hier aber nicht im Vordergrund.

Der Teil der E-Rezept-Abrechnung wurde zeitlich bereits deutlich vorher von ADAS und VDARZ gemeinsam gestaltet – im Rahmen des GERDA Modellprojekts wurden dafür die Grundlagen gelegt und von den beteiligten Softwarehäusern und Abrechnungszentren entwickelt und getestet. Die dafür erforderliche Schnittstelle musste für das E-Rezept der gematik jetzt nur aktualisiert werden. Das ist bereits geschehen und im Markt umgesetzt.

„Da die Rezeptabrechnung nicht in der Telematik-Infrastruktur stattfindet, konnte Entwicklung und Test auch ohne gematik und die Fokusregion Berlin-Brandenburg vorbereitet und getestet werden“ erläutert der Vorsitzende des VDARZ und Geschäftsführer AVC Dick GmbH & Co KG Werner Dick“

„Vor und während der Testphase mit der gematik wurde die bereits E-Rezept-fähige Schnittstelle zwischen Apotheken und Rechenzentren erprobt. Hier konnten wir auf wertvolle Erfahrungen aus der Zusammenarbeit in dem Modellprojekt GERDA zwischen ADAS und VDARZ sowie den beteiligten Unternehmen zurückgreifen ergänzt Gerhard Haas, Vorsitzender des ADAS und Gesamtprojektleitung TI bei ADG.

 „Das E-Rezept kommt ab dem 1. Januar nächsten Jahres. Da nicht der Apotheker entscheidet, ob und wann ein Patient mit einem E-Rezept in seine Apotheke kommt, sondern Arzt und Patient, ist jede Apotheke gut beraten, sich jetzt auf das E-Rezept vorzubereiten – in aller Ruhe und Sorgfalt.“ meint Lars Polap, Vorstand ADAS und Geschäftsführer PHARMATECHNIK.

„Lassen Sie sich nicht durch aktuelle Unruhe-stiftende Schlagzeilen verunsichern – Apotheken-Softwarehäuser und Abrechnungszentren als verlässliche Partner der Vor-Ort Apotheken bereiten ihre Kunden sicher und umfassend auf das E-Rezept vor“ rät Klaus Henkel, Vorstand VDARZ und Geschäftsführer der ARZ Service GmbH.

Informieren Sie sich auf den Internetseiten der Apotheken-EDV Anbieter sowie der Apotheken-Rechenzentren aktuell zum Thema E-Rezept, auch zu den dort angebotenen Schulungsmaßnahmen und Unterstützungen für das Apothekenteam.

 

Pressekontakt:

Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e.V. (ADAS)

Lars Polap - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - www.adas.de

Ohne Telematik-Infrastruktur keine Impfzertifikats-Ausstellung in den Apotheken möglich. Apotheken EDV-Anbieter unterstützen kurzfristige Infrastrukturänderung.

Berlin, 29. Juli 2021
Die Wiederaufnahme der Ausstellung von Impfzertifikaten durch die Apotheken über die bekannte DAV-Portal Lösung setzt ab sofort zwingend einen Anschluss der Apotheke an die Telematik-Infrastruktur (TI) voraus. Während das DAV-Portal weiterhin im Internet erreichbar ist, steht das dort beim Robert-Koch-Institut (RKI) aufrufbare Modul für die Ausstellung der Impfzertifikate nur Apotheken zur Verfügung, welche an die TI angeschlossen sind.

Damit bereits an die TI angeschlossene Apotheken tatsächlich wieder Impfzertifikate ausstellen können, sind von den EDV- bzw. TI Anbietern teilweise noch Updates in den Apotheken auszuführen. Die EDV-Anbieter arbeiten seit Bekanntwerden des neuen Verfahrens Anfang dieser Woche mit Hochdruck daran, die notwendigen Lösungen in allen betroffenen Apotheken bereitzustellen. Der Bundesverband der Deutschen Apotheken-Softwarehäuser e.V. (ADAS) geht davon aus, dass spätestens Mitte nächste Woche in allen an die TI angeschlossenen Apotheken wieder Impfzertifikate ausgestellt werden können.

Der ADAS empfiehlt allen Apotheken ausdrücklich, sich auf den bekannten Internet-Websiten und Online-Kanälen ihres jeweiligen Software-Anbieters über die Situation zu informieren und nicht über die Telefon-Hotline den Status zu erfragen. Erfahrungsgemäß werden dadurch die Support-Kanale für alle Apotheken überlastet. Die Software-Anbieter sind bereits informiert, arbeiten an entsprechenden Lösungen und werden Ihre Kunden auch über die jeweils bekannten und etablierten Kommunikationskanäle automatisch über die Situation informieren und auf dem Laufenden halten.

 

Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e.V. (ADAS)
Lars Polap - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - www.adas.de

Veränderungen im Vorstand des Bundesverbands Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) e. V.

Berlin, 11. September 2019

Am 11. September 2019 fand in Frankfurt die jährliche Mitgliederversammlung des Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) statt. Neben den aktuellen Themen standen turnusgemäß Wahlen zum Vorstand auf der Tagesordnung. Nach sechs Jahren als Vorsitzender kandidierte Lars Polap (PHARMATECHNIK) nicht erneut für den Vorsitz. Zu seinem Nachfolger wählten die Softwarehäuser einstimmig Gerhard Haas (ADG). Zu dessen Stellvertretern bestimmten die Mitglieder Lars Polap und Hauke Stirler (PRISMA Datensysteme). In der Funktion des Schatzmeisters komplettiert Stephan Haux (NOVENTI) den Vorstand. Das Amt übernimmt er von Sven Bertram (ebenfalls NOVENTI).

Der Branchenverband blickt auf ein ereignisreiches Jahr zurück. Zahlreiche intensive Projekte wie securPharm, der neue Rahmenvertrag, eRezept und Telematik sowie die anstehende Kassensicherungsverordnung haben zu einem immensen Abstimmungs- und Arbeitsaufwand bei den Mitgliedern und Partnern geführt. In seinem Bericht wies der noch amtierende Vorsitzende Lars Polap insbesondere auf die Bedeutung der guten Zusammenarbeit des ADAS mit der ABDA, der NGDA, der AVOXA, dem PHAGRO und dem VDARZ zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen hin. Mit dem Letter of Intent (LOI) zur elektronischen Verordnung und der daraus resultierenden Gestaltung des GERDA eRezept-Servers gelang ein weiterer Beitrag zu einem wichtigen Digitalisierungsprojekt im Gesundheitswesen.

 

 

Gemeinsamer Letter of Intent zur elektronischen Verordnung  

Berlin, 13. Juli 2018

Die elektronische Verordnung (eVerordnung) wird perspektivisch die bislang üblichen Papierrezepte ablösen. Um verbindliche, deutschlandweite und industrieoffene Standards zu entwickeln, haben die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., der ADAS – Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser e.V. und der VDARZ – Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren e.V. einen ‚Letter of intent‘ zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung einer eVerordnung verabschiedet. Ziel ist die Umsetzung eines Modellprojektes, das eine Überführung in die Telematikinfrastruktur erlaubt. Bisherige Ideen zur eVerordnung scheitern gerade an dieser Hürde. Besonderes Augenmerk legen die drei Partner auf die autonome Entscheidung des Patienten, wo und wie die Arzneimittelverordnung in die Apotheke gelangt.

ADAS lobt intersektorale Zusammenarbeit beim Medikationsplan - und wünscht sich mehr davon

Berlin, Oktober 2016

Auf der jährlichen Pressekonferenz anlässlich der Expopharm 2016, zog der Bundesverband deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) Bilanz über ein erfolgreiches Jahr: Intensiv haben Experten des ADAS bei der Umsetzung des E-Health Gesetzes, bei Neuerungen der Schnittstellen für Großhandel und Kommissionierautomaten, sowie in der Kommentierung der geplanten Kassenrichtlinie des Finanz-ministeriums ihr Wissen für Verbesserungen im Apothekenalltag eingebracht. Erfolgsfaktor war ins-besondere die pragmatische intersektorale Zusammenarbeit von Industrie und Selbstverwaltung. Der ADAS wird sich dabei auch weiterhin engagiert einbringen: insbesondere bei der weiteren Digitalisierung des Medikationsplans und der Umsetzung von SecurPharm.